E-Rezept: e-infach!
Das E-Rezept kommt.
Das E-Rezept ist da!
Das E-Rezept oder elektronisches Rezept ist die Verordnung des Arztes über ein Medikament.
Bis jetzt gab es das in Deutschland nur in Papierform – den „rosa Zettel“. Da sich die praktikable Form der Rezeptausstellung mittlerweile in 13 Ländern bestens etabliert hat, beginnt in der Fokusregion Berlin-Brandenburg Mitte 2021 eine Testphase.
Ab 2022 soll das elektronische
Rezept die Papierform nach und nach ersetzen. Der Hauptvorteil liegt im schnelleren Zugang zum Medikament.
Wer darf die E-Rezepte ausstellen?
Jeder niedergelassene Arzt ist berechtigt, elektronische Rezepte auszustellen. Die Praxis in der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden und Schweden hat gezeigt, dass dieses System sehr gut funktioniert und von den Patienten auch angenommen wird. Die Pandemie hat die Entwicklung deutlich vorangetrieben. Gerade in solchen Situationen ersparen E-Rezepte enorm Zeit und reduzieren den physischen Kontakt u.a. durch verkürzte Wartezeiten.
Wo kann das E-Rezept eingelöst werden?
Das E-Rezept können Sie in der Apotheke ihrer Wahl einlösen, vor Ort oder Online. Nachdem ihr E-Rezepte digital erstellt und gleichzeitig signiert worden ist, wird dieses in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Sie bekommen einen Rezeptcode (der einem QR Code sehr ähnlich ist), um das E-Rezept auszudrucken oder an die Apotheke vor Ort digital zu übermitteln.
Welche Vorteile bietet das E-Rezept?
Der Vorteil liegt vor allem in einem rascheren Zugang zu Ihrem Medikament. Während ein Rezept bei einer Online-Apotheke erst versendet werden muss, spart das Einlösen des E-Rezeptes in der Apotheke vor Ort Zeit und kann sofort mitgenommen werden oder per Botendienst, durch pharmazeutisches Fachpersonal, direkt nach Hause an die Tür geliefert werden. Die Transportwege sind weitaus geringer als jene über die Online - Apotheke.
Der Datentransfer funktioniert rasch und ist sehr sicher. Die übergangsweise ausgedruckten Rezepte tragen einen QR-Code (der Rezeptcode), der digital gelesen werden kann (ähnlich dem von Lebensmitteln). Ein Smartphone ist daher nicht unbedingt notwendig. Wege können eingespart werden. Gerade Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, schätzen diese Erleichterung sehr. Die Abrechnung mit der Krankenkasse oder dem Arzt funktioniert in den 13 Ländern, die bereits mit dem E-Rezept Erfahrungen sammeln konnten, relativ gut.
Unleserliche Rezepte gehören mit dem E-Rezept auch der Vergangenheit an. Somit entfallen auch Anrufe in der Arztpraxis bezüglich der genauen Bezeichnung bzw. der Dosierung des Medikamentes.
Wie sieht die Einstellung der Deutschen gegenüber dem neuen E-Rezept sowie digitaler Medizin
generell aus?
Studien belegen, dass 65 Prozent der Deutschen offen gegenüber dem E-Rezept sind und sogar schon einige Gesundheits-Apps nutzen. Die elektronische Patientenakte finden sie besonders für Notfälle sehr praktisch. Allerdings ist die Voraussetzung dafür, dass diese digitalen medizinischen Dienste auch tatsächlich genutzt werden, die unbedingte Datensicherheit. Am 16. August 2019 trat das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" in Kraft. Damit werden die Qualität und Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln deutlich verbessert. Somit ist das E-Rezept wie auch die Übermittlung an die Apotheke vor Ort sehr sicher.
Welche technischen Voraussetzungen müssen für das E-Rezept gegeben sein?
Die Telematikinfrastruktur dient der Vereinheitlichung und somit Verarbeitung der notwendigen Daten und des Transfers. Die Übermittlung der Daten muss ebenfalls nach normierten, einheitlichen Standards erfolgen, damit das Prozedere funktionieren kann. Seit dem 30. September 2020 ist die TI gesetzlich in Deutschland vorgeschrieben. Die Hoheitsgewalt für die notwendige Infrastruktur liegt bei den Apotheken.
Ist die Nutzung des E-Rezeptes zwingend vorgeschrieben?
Ab 2022 gilt das E-Rezept in ganz Deutschland für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel und gesetzlich Versicherten als verpflichtend, wobei es hier auch Übergangsfristen geben wird. Frei verkäufliche apothekenpflichtige Arzneimittel fallen nicht unter diese Verpflichtung.
Wie sieht das Prozedere konkret aus?
Der Arzt erstellt das Rezept mithilfe der Telematikinfrastruktur in seiner Praxis. Dieses wird auf den Server der TI geladen. Ein Rezeptcode (QR-Code) wird für die Einlösung jedes Rezeptes generiert. Der Patient kann nun das E-Rezept auf seine App laden oder einen Ausdruck erhalten.
Die App ermöglicht es dem Patienten, bei drei Apotheken die Verfügbarkeit anzufragen. Der Patient wählt seine Apotheke aus und übermittelt den QR-Code. Damit ist sein Medikament bei dieser speziellen Apotheke reserviert. Er kann es selbst abholen, abholen lassen oder per Post oder Botendienst liefern lassen. Zur Abholung durch Dritte benötigen diese eine Vollmacht vom Patienten oder sind Angehörige. Somit wird Missbrauch vorgebeugt. Für die Apotheken fallen Ungenauigkeiten durch unleserlich ausgestellte Rezepte nahezu weg.